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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 27.01.2023

Nach gescheiterter Chemotherapie muss Krankenkasse ggf. alternative Therapie zahlen

Wenn eine Chemotherapie gescheitert und die Krebserkrankung fortgeschritten ist, können sich Betroffene noch für eine Alternativbehandlung entscheiden, sofern diese einen gewissen Erfolg verspricht. Die Kosten dafür muss die Krankenversicherung dann vollständig tragen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 7 U 140/20).

Im konkreten Fall ging es um einen krebskranken Mann. Trotz Chemotherapie bildeten sich in seinem Körper weitere Metastasen, die nicht operiert werden konnten. Der Mann unterzog sich einer alternativen Behandlung („dentritischen Zelltherapie“). Seine private Krankenversicherung zahlte die Behandlung nur zur Hälfte. Nach seinem Tod klagte seine Ehefrau auf Übernahme der kompletten Kosten.

Das Oberlandesgericht gab der Klägerin Recht. Es stufte die „dentritische Zelltherapie“ als Behandlung ein, die einen wissenschaftlich fundierten Ansatz verfolgte. Somit habe die Aussicht bestanden, dass sie die Krebserkrankung verlangsamen und den Patienten stabilisieren konnte – selbst dann, wenn eine Heilung ausgeschlossen war.

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