Wenn eine Chemotherapie gescheitert und die Krebserkrankung fortgeschritten ist, können sich Betroffene noch für eine Alternativbehandlung entscheiden, sofern diese einen gewissen Erfolg verspricht. Die Kosten dafür muss die Krankenversicherung dann vollständig tragen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 7 U 140/20).
Im konkreten Fall ging es um einen krebskranken Mann. Trotz Chemotherapie bildeten sich in seinem Körper weitere Metastasen, die nicht operiert werden konnten. Der Mann unterzog sich einer alternativen Behandlung („dentritischen Zelltherapie“). Seine private Krankenversicherung zahlte die Behandlung nur zur Hälfte. Nach seinem Tod klagte seine Ehefrau auf Übernahme der kompletten Kosten.
Das Oberlandesgericht gab der Klägerin Recht. Es stufte die „dentritische Zelltherapie“ als Behandlung ein, die einen wissenschaftlich fundierten Ansatz verfolgte. Somit habe die Aussicht bestanden, dass sie die Krebserkrankung verlangsamen und den Patienten stabilisieren konnte – selbst dann, wenn eine Heilung ausgeschlossen war.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Karl-Fürstenberg-Str. 17
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623/ 6987
Fax: 07623/ 63253
info@albiez-stb.de
Weitere Beratungsstelle
Alfred-Nobel-Straße 8
79761 Waldshut-Tiengen im Gewerbepark Hochrhein
Tel.: 07751/ 802 361
info@albiez-stb.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.